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MIT SICHERHEIT EIN SCHLECHTES GESCHÄFT: Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr

MIT SICHERHEIT EIN SCHLECHTES GESCHÄFT
Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr

Der Strafzins der EZB für die Banken treibt diese zu skurrilen Empfehlungen in fragwürdige Versicherungsangebote für deren Kunden …

Eine kurze Situationsbeschreibung

Viele LeserInnen dieses Finanzblogs haben Guthaben auf Sicht und Terminkonten bei ihrer Hausbank – manchmal durch die Umstände bedingt oder auch wegen persönlicher Schwierigkeiten, sich zu entscheiden, wohin mit dem Geld – über Monate hinweg. Gar nicht so selten weisen solche Guthaben fünfstellige und manchmal sogar sechsstellige Beträge auf.

Dieser Zustand führt nun bei den Banken zu einem Folgeproblem.

Diese müssen – selbst wenn sie das Kundenguthaben / die Kundeneinlage nicht verzinsen – bei der „Wiederanlage“ bei der EZB einen Negativzins bezahlen. Aktuell sind dies minus 0,4 % p. a..

Eine tiefere Betrachtung der Umfeldbedingungen und eine Situationsanalyse gebe ich im Kapitel A 1 in meinem Buch „Einfach genial entscheiden in Geld- und Finanzfragen“.

Folglich haben die Kreditinstitute – man kann es ihnen nicht verdenken – ein ganz massives Interesse, ihre Kunden dahingehend zu beraten, dass die Kunden solche Einlagen/Guthaben auflösen und ihr Geld in einer Form anlegen, die der Bank

  • erstens eine negative Zinsspanne vermeidet und
  • zweitens eine lukrative Prämienzahlung ermöglicht.

 

Kurzum: Das Kreditinstitut wird seine Berater darauf ansetzen, dass diese die Sicht- oder Termineinlagen der Kunden abbauen und mittels möglichst provisionsstarker Investmentvehikel risikoarm – aber aus Sicht der Bank profitbringend – anlegen.

Einen exemplarischen Fall möchte ich Ihnen im Folgenden vorstellen, um Sie davor zu bewahren, in solch eine unvorteilhafte Anlage hineinberaten, oder wohl eher: hineingedrängt zu werden.

Ein Blogleser hat mir vertraulich ein anonymisiertes Anlageangebot einer Rentnerin zukommen lassen

Die Anlegerin ist im Rentenalter, alleinstehend mit schuldenfreier eigengenutzter Immobilie und auskömmlichen, wenn auch nicht üppigen Altersbezügen. Im laufenden Jahr wurden 40.000 Euro aus einem endfälligen Sparbrief auf ihr Girokonto überwiesen und gesellten sich zu ca. 10.000 Euro, die sie als Notfallreserve ohnehin dort „lagerte“.

Die insgesamt 50.000 Euro waren der Bank offenbar wegen des Strafzinses der EZB ein Dorn im Auge – vielleicht reizten auch zusätzlich erzielbare Provisionen bei einer „Umbettung“ dieses Geldes…

Auf alle Fälle schlug der FPV der älteren Dame eine „Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr“ vor.

Aus dem Angebot geht hervor, dass die Kundin frühestens nach fünf Jahren über das Kapital oder alternativ über eine beispielhaft hochgerechnete lebenslange Rente verfügen kann.

Schlechte Rendite

Die ihr vorgelegten Beispielrechnungen stiften jedoch mehr Verwirrung, als dass sie zur Klarheit beitragen – insbesondere da sie die Kosten des Vertrages nicht mit einbeziehen müssen. Und mithin auch schlicht ohne diese Kosten rechnen.

Aber diese Kosten sind da. Es sind einmalige Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 1.000 Euro sowie zusätzlich einkalkulierte Verwaltungskosten, – mindestens weitere rund 1.000 Euro – die ebenfalls dem Einmalbetrag, also der Einlage der Kundin entnommen werden. In Summe also mindestens 2.000 Euro, entspricht 4 % der 50.000 Euro. Weitere laufende Kosten können je nach Anbieter durchaus noch hinzukommen.

Somit wird die Kundin im besten Falle – nämlich bei planmäßigem Durchhalten des Vertrages – eine minimale Verzinsung auf ihr angelegtes Kapital erhalten. Tatsächlich wird diese Verzinsung erheblich unter der sogenannten Garantieverzinsung von aktuell 0,9 % liegen, da sich diese lediglich auf den Sparanteil (also nach Abzug der Kosten) und nicht den gesamten Anlagebetrag bezieht.

Die genaue Rendite lässt sich nicht vorhersagen, mehr als ein halbes Prozent pro Jahr wird es aber nicht sein. Und dies bei einer mindestens drei bis vierfach höheren Inflationsrate.

Zynisch ausgedrückt: Die Menschen wollen ja immer eine Garantie. Die gibt es hier auch: Der negative Realzins dieser Anlage ist absolut sicher…

Schlechte Flexibilität

Sollte die Kundin jedoch außerplanmäßig auf ihr Geld zugreifen müssen, so drohen erhebliche Verluste. Die aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitrags- und Kapitalrückgewähr ist nämlich eine unflexible Anlage, die keineswegs zu den Bedürfnissen einer älteren Dame passt.

Benötigt die Rentnerin vor Ablauf der Mindestvertragszeit von fünf Jahren Liquidität (z. B. für einen altersgerechten Umbau ihrer Immobilie oder eine Reparatur), so geht dies nur über eine unvorteilhafte Kündigung des Versicherungsvertrages.

Nur nebenbei: Irgendein Steuervorteil dieses Versicherungssparens ist nicht gegeben.

Ein gutes Produkt – aber nur für die Finanzdienstleister

Viel attraktiver sieht das Produkt aus dem Blickwinkel der beteiligten Finanzdienstleister aus. Die vermittelnde Bank freut sich über die Provision der Versicherungsgesellschaft und letztere über die offenen und versteckten Kosten, die sie dem Vertrag entnehmen kann.

Gegensätzliche Interessen von Sparer und Berater

Im oben aufgezeigten Fall, der sich derzeit wohl hunderttausendfach bei hiesigen Sparern wiederholt, liegt ein klarer Interessenkonflikt zwischen den Zielen der Anleger und denen der FPVs vor.

Die Beratung hin zu versicherungsgebundenen Sparprodukten erweist sich für den Kunden als „Bärendienst“.

 

Und was bedeutet das nun konkret für Sie?

  • Wenn Sie kundig und versiert sind, sollten Sie Ihr Geld flexibel und sicher auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto anlegen, wo Sie immerhin auch bis zu einem Prozent Rendite erhalten, keine Kosten entstehen und Sie relativ kurzfristig auf die Reserven zugreifen können.
  • Wenn Sie diese Mühe scheuen, sollte Sie zumindest den Rat des FPVs ausschlagen und sich der „Umbettung“ in das Versicherungsprodukt verweigern. Die Umbettung von Sicht- und Spareinlagen in kurzlaufende Versicherungsprodukte ist aus Kundensicht meist unvorteilhaft.

 

Hier käme der älteren Dame vielleicht das Sprichwort zu Gute, das sie als junges Mädchen von ihrer Großmutter gelernt hat. Die drei wichtigsten Worte einer Frau sind „Nein“, „Nein“ und „Nein“.

5 starke Tipps für ein starkes Nein gibt´s übrigens in diesem Blogbeitrag hier.

Empfehlen Sie den heutigen Blogbeitrag weiter, ja, ja, ja.

Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!

 

Erschienen am 10. November 2017.

2 Gedanken zu „MIT SICHERHEIT EIN SCHLECHTES GESCHÄFT: Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr“

  1. „Ein gutes Produkt – aber nur für die Finanzdienstleister“ Das kann man wirklich viel zu oft sagen bei den Angeboten die man so von „seiner Hausbank“ bekommt. Es ist nicht zu fassen, wie die denken was für ein Leo man sei!!!! Passend zu dem hier besprochenen fall: Meine gar nicht so betagte Mutter ist vor zwei Jarhen ie Treppe hinunter gestürzt. Beinbruch. alles sehr kompliziert. Seit dem musste einiges erleichternd umgebaut werden im Haus. So etwas kann tatsächlich immer passieren. Auch wenn man noch keine 90 ist. Flexibel an sein Geld heran zu kommen ist und bleibt wichtig.
    M. K.

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Prof. Dr. Hartmut Walz
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