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Vom Kunden zum Bettler – Kündigung von Prämiensparverträgen

VOM KUNDEN ZUM BETTLER
Kündigung von Prämiensparverträgen

Die Sparkassen kündigen landauf landab zigtausende alte Prämiensparverträge. Wie ist der Stand der Dinge? Und was sind die strategischen Hintergründe?

Langfristige Bankensparpläne, insbesondere Vorsorge- oder Prämien-Sparpläne waren jahrzehntelang beliebt. Sowohl bei den Sparkassen als auch deren Kunden.

In der aktuellen Nullzinswelt werden diese Verträge für die Kunden immer attraktiver – versprechen sie doch immerhin noch ein wenig Rendite. Aus Sparkassensicht werden diese Verträge jedoch immer unattraktiver.

Und raus bist du …

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase kam es in den letzten Monaten zu einer regelrechten Kündigungswelle von Prämiensparverträgen. Stand Oktober 2019 haben bereits über 50 Sparkassen langfristige Sparverträge gekündigt. Oder anderweitig versucht, ihre Kunden aus den Verträgen zu drängen.

Vorläufiger Höhepunkt war im September 2019 die Ankündigung der Sparkasse München, sofort 28.000 sowie in der nahen Zukunft weitere 15.000 Sparverträge zu kündigen. Also einfach durch einseitige Willenserklärung des Instituts gegenüber dem Kunden den einst als Langfristlösung angepriesenen Vertrag zu beenden.
Basta.

Der Konflikt beschäftigt zunehmend die Gerichte – und nach zunächst verbraucherfreundlichen Urteilen haben zwischenzeitlich häufig die Sparer das Nachsehen.

Eine Aktualisierung 2020 von mir und weitere Hintergründe gibt es hier.

Wie alles begann

Bereits Mitte 2013 hatte die Sparkasse Ulm versucht, ihre Kunden aus langfristigen (Laufzeit bis zu 25 Jahren) und gleichzeitig höherverzinslichen Sparverträgen (Effektivzins knapp über 6% p.a.) herauszudrängen.

Rund zwei Drittel der betroffenen 21.000 Kunden haben der Umwandlung ihrer vorteilhaften (Prämien-)Sparverträge in andere mit kürzerer Laufzeit und niedrigerem Zins zugestimmt, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ein paar Altverträge liefen ohnehin aus.

Aber immerhin 4.000 Kunden haben sich geweigert und eine gerichtliche Klärung gesucht.

Und dann wurde es kompliziert

Nach einem kundenfreundlichen Urteil des Landgerichts Ulm legte die Sparkasse Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart ein. Und unterlag wiederum. Urteil: Der Sparkasse durfte die langfristigen Sparverträge nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 25 Jahren kündigen.

Jedoch legte die Sparkasse Revision ein, um das für sie ungünstige Urteil nicht rechtskräftig werden zu lassen. Und einigte sich 2016 dann mit ihren Kunden außergerichtlich. Alle bis dahin ergangenen Urteile sind damit nicht rechtskräftig. Und können somit nicht als Vorbild zugunsten von Sparern gelten.

„Wir haben in den vergangenen zwei Jahren einiges gelernt„, sagte der Sparkassensprecher Boris Fazzini damals vielsagend.

Danach gab es in der Rechtsprechung Urteile zugunsten und zuungunsten der Sparer. Mittlerweile existiert ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mai 2019. Danach dürfen Sparkassen Prämiensparverträge kündigen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist.

Das Urteil lautet: „Bei  einem  Prämiensparvertrag,  bei  dem  die  Prämien  auf  die  Sparbeiträge stufenweise  bis  zu  einem  bestimmten  Sparjahr  steigen,  ist  das  Recht  der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung …  bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen

Dazu weiter unten noch konkreter.

Seit diesem Urteil gibt es noch mehr Kündigungsfälle. Tausende. Eine Übersicht von Sparern gemeldeter Kündigungen listet die Stiftung Warentest auf.

Sparkassenseitige Kündigung ist nicht die einzige „Waffe“

Eine Kündigung ist aber keineswegs die einzige Handlungsoption der Sparkassen.

So senken einige Institute einfach den Basiszins langfristiger Sparverträge – teilweise bis auf Null. Auch wurde in Einzelfällen bereits versucht, den zugesicherten Zinsbonus von einem negativen Basiszins, also Minuszins aus, zu berechnen.

Nicht so wirklich kundenfreundlich, oder?

Prämiensparverträge: eine „schiefe“ Konstruktion

Prämiensparverträge versprechen meist eine Grundverzinsung – auch Basisverzinsung genannt. Diese kann variabel sein. Jedoch auch festgeschrieben. Bei Festschreibung ist sowohl ein konstanter Zinssatz als auch ein über die Laufzeit steigender Zinssatz möglich.

Zudem gibt es am Ende der Laufzeit eine definierte Prämienzahlung, die in Einzelfällen bis zu 50% der Sparleistung (Summe aller Einzahlungen des Kunden) betrug.

Nur nebenbei: Das sieht nach viel aus, relativiert sich jedoch beispielsweise bei 25-jähriger Laufzeit auf nur grob 2% pro Jahr. Und ist erheblich weniger wert als ein um 2% höherer jährlicher Zins. Da die Prämie ja erst am Laufzeitende gewährt wird, so dass es zu keinem Zinseszinseffekt kommt. Aber das nur am Rande.

Wer das Sparziel nicht erreicht, verliert die gesamte Prämie. Egal, aus welchem Grund er den Sparprozess abbricht (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, ungeplant früher Tod…), Ihm entgeht die Prämie.

Prämiensparverträge waren bereits vor der Nullzinswelt ein schlechtes Geschäft – für den Kunden

Bewertet man die Prämiensparverträge fairer Weise vor dem Hintergrund der jeweils bei ihrem Abschluss gegebenen Zinslandschaft, so waren diese aus Kundensicht ohnehin nicht besonders vorteilhaft.

Denn bei korrekter Berücksichtigung von Basisverzinsung, möglichen Zinsstufen sowie der am Ende eventuell zusätzlich erhaltenen Prämie ergab sich in den meisten Fällen eine Gesamtrendite, die unter den für kluge Anleger erhältlichen Renditen alternativer Anlageformen lag.

Und zwar fair verglichen: alternativer Anlagen der gleichen Risikoklasse. Also keineswegs mit einer Rendite von Aktienfonds verglichen.

Aus Sicht der Sparkassen waren die Prämiensparverträge daher über viele Jahrzehnte ein gutes Geschäft. Sammelten sie doch damit preiswert Kundengelder ein, die sie selbst dann höherverzinslich anlegen (z. B. als Kredite vergeben) konnten.

Mit der Nullzinswelt wurden Prämiensparverträge ein schlechtes Geschäft – für die Sparkassen

Die Vorteilhaftigkeit von Prämiensparverträgen sank aus Sparkassensicht jedoch zunehmend. Mit dem Rückgang der Marktzinsen (Niedrig- und Minuszinsen) konnten sie nämlich anderweitig viel preiswerter zu Geld kommen. Außerdem ist die Wiederanlage immer unattraktiver für sie geworden (z. B. sinkende Zinsen im Kreditgeschäft).

Je länger also die Vertragslaufzeit des Prämiensparvertrags, desto eher und stärker dessen Unvorteilhaftigkeit aus Sparkassensicht.

Verspekuliert

Mit anderen Worten: Die Sparkassenvorstände, die in ihren Instituten besonders langfristige und hochverzinsliche Ratensparverträge abschlossen, haben damit auf ein Umfeld stabiler oder steigender Marktzinsen spekuliert.

Und sich für den Fall stark sinkender oder dauerhaft niedriger Zinsen bzw. eine Nullzinswelt verspekuliert.

Wachsende Vertragstreue des Kunden

Die Sparkassen sitzen nun also auf hohen Kosten für die Zins- und Prämienzahlung. Hinzu kommt: Viele Sparer haben erkannt, dass ihre alten langfristigen Prämiensparverträge mittlerweile im Vergleich zum Nullzinsumfeld eine ganz gute Sparalternative darstellen.

Und reagieren mit wachsender Vertragstreue. Die Quote der „Aussteiger“, die auf die Prämie am Ende verzichten, sinkt also. Und sofern Optionen auf Verlängerung der Dauer oder Steigerung der vergleichsweise gut verzinsten Sparbeiträge bestehen, werden diese logischer Weise verstärkt genutzt.

Verständlich, oder?

Kleiner Exkurs: Klare Parallelen zu Bausparkassen

Die Ähnlichkeiten zum Geschäftsmodell der Bausparkassen sind ebenso unübersehbar, wie deren Versuche, sich aus langfristigen Ansparverträgen zu entziehen.

So haben viele Bausparkassen mit höherverzinslichen Tarifen um Kunden geworben, die lediglich den Bausparvertrag ansparen, jedoch kein Bauspardarlehen wünschen. Diese Kundengruppe wurde als „Freundsparer“ umworben.

Freundsparer stärkten durch ihren Sparbeitrag das Bausparkollektiv. Und halfen somit den an Bauspardarlehen Interessierten „schneller unter das eigene Dach“ zu kommen.

Freundsparer waren also echte Freunde von Bausparkassen und deren Darlehenskunden.

Tja: Wie die Bausparkassen in der Niedrigzinswelt mit ihren „Freunden“ umgehen, wissen Sie sicher aus der Presse. Auch hier werden die Verträge der Kunden gekündigt. Aus den gleichen, oben beschriebenen Gründen im Zusammenhang mit der Nullzinswelt.

Nicht so richtig freundlich, oder?

Interessierte lesen dazu das Kapitel D5 „Bausparverträge – selbst für Spießer nur bedingt geeignet“ in meinem Buch „Einfach genial entscheiden in Geld- und Finanzfragen“.

Was wäre passiert, wenn die Zinsen gestiegen wären?

Doch zurück zu den langfristigen Prämiensparverträgen. Was wäre eigentlich passiert, wenn es die letzten Jahre eine hohe Inflation und steigende Zinsen gegeben hätte?

Klare Antwort: Die Sparkassen hätten sich über höhere Zinssätze im Aktivgeschäft, also für ihre Anlagen und Kredite gefreut.

Und die Prämiensparer hätten entweder zähneknirschend die im Vergleich zur Marktrendite immer ungünstigeren Sparverträge durchgehalten, um an die Jahr für Jahr näher rückende Prämie am Vertragsende zu kommen.

Oder sie hätten den Prämiensparvertrag abgebrochen, um andere höherverzinsliche Anlagen abzuschließen. Und hätten dem Institut somit – wiederum zähneknirschend – die Prämie zum Vertragsende „geschenkt“ (die Sparkassen ersparen sich ja die Prämien in diesem Falle).

Relatives Zinsänderungsrisiko auf beiden Seiten

Prämiensparverträge beinhalten also ein relatives Zinsänderungsrisiko. Und zwar für beide Seiten.

Relativ ist das Zinsänderungsrisiko, weil es sich aus der Differenz von der im Vertrag für die Laufzeit vereinbarten (überwiegend oder vollständig fixen) Vertragsrendite und der schwankenden Marktrendite ergibt.

Der Kunde trägt dies bei steigenden Marktzinsen.

Die Sparkasse trägt dies bei sinkenden Marktzinsen.

Das relative Zinsänderungsrisiko ist umso stärker, je größer die Veränderung der Marktzinsen und je länger die verbleibende Laufzeit ist. Kein Wunder, dass die Sparkasse Ulm mit ihren Verträgen mit 25 Jahren Laufzeit schon 2013 nervös wurde…

Kündigungsmöglichkeit der Sparkasse führt zu einseitiger Risikoverteilung und somit zu „schiefer Wette“

Die Kündigungsmöglichkeit von Prämiensparverträgen durch Kreditinstitute in Kombination mit der Konstruktionsweise dieser Verträge führt zu einer einseitigen – man könnte auch sagen unfairen – Risikoverteilung.

Und damit zu einer schiefen Wette. Denn sowohl vom über die Laufzeit in Intervallen ansteigenden Festzins (Stufenzins) als auch der Prämienzahlung am Vertragsende wird der Kunde durch die Kündigung abgeschnitten.

Wie schief ist denn das!

Wenn die Marktzinsen steigen gilt: Kundenirrtum geht zu Kundenungunsten, da weder angehobene Stufenzinsen noch höhere Prämie bezahlt werden.

Wenn die Marktzinsen stark sinken, wie in der aktuellen Lage, gilt: Bankirrtum geht zu Kundenungunsten, weil die Sparkasse den Vertrag durch Kündigung vorzeitig beendet.

Sie haben richtig gelesen: Der Irrtum geht immer zu Lasten des Kunden.

Ungleiches Vorgehen zu Lasten des Verbrauchers

Die Verbraucherschutzzentralen und auch viele private Kunden kennen die nachfolgende, zigtausendfach verwendete Standardformulierung von Versicherern und Kreditinstituten, wenn diese um Vertragsanpassung, Laufzeitverkürzung, Sondertilgung oder kundenseitige Kündigung gebeten wurden.

Die Formulierung lautet:

Offenbar scheint dieser Grundsatz vor dem Hintergrund der Nullzinswelt in Vergessenheit geraten zu sein.

Wesentliche Eckpunkte der aktuellen Rechtsprechung

Das oben bereits erwähnte Urteil des BGH vom Mai 2019 klärt einige Eckpunkte (und lässt eine Vielzahl von Fragen offen):

  • Die Kündigung eines Sparvertrages ist nur unzulässig, wenn dieser eine klare zeitliche Begrenzung enthält. Diese Begrenzung muss zudem im Vertrag explizit genannt sein, z.B. eine Laufzeit von 15 Jahren. Entsprechende Angaben in Verkaufsprospekten oder Werbematerialien sind übrigens nicht relevant – was klar zum Schaden des Kunden ist.
  • Auch wenn ein Präminensparvertrag Stufenzins-Regelungen enthält – also z.B. im 10. bis 20. Jahr eine Mehrverzinsung oder Prämie vorsieht, kann die Sparkasse den Vertrag nicht vorher kündigen.
  • Bei zeitlich unbegrenzten Prämiensparverträgen steht der Sparkasse hingegen grundsätzlich ein Kündigungsrecht zu.
  • Auch wenn die Sparkasse eine Mehrverzinsung ab einem bestimmten Vertragsjahr versprochen hat, ohne einen konkreten Endzeitpunkt zu benennen, stehen die Chancen vor Gericht wohl eher schlecht. Eine klare Rechtslage besteht hier nicht.
  • Heikel wird es auch, wenn Vertragslaufzeiten nur im Prospekt oder Werbematerialien benannt wurden, die Angaben jedoch im Vertrag selbst fehlen. Die nach gesunder Lebenserfahrung offensichtliche Tatsache, dass die Kunden aufgrund der werblich optimierten Prospekte und nicht dem Kleingedruckten des Vertrags entschieden haben, müssten Sie als Langfristsparer nun – viele Jahre später – vor Gericht beweisen. Und das wird wahrscheinlich sehr schwierig für Sie.

Entwicklung der Rechtsprechung ist kritikwürdig

Aus neutraler Außensicht ist besonders interessant, dass sich die aktuelle Rechtsprechung von der Tendenz des Verbraucherschutzes weg entwickelt hat. Und eher die Interessen der Kreditinstitute stärkt.

Die sparkassenfreundliche Rechtsprechung scheint damit der Entwicklung zu entsprechen, die Fachanwälte auch bei Verbraucherklagen im Versicherungsbereich beobachten. So ist es im Laufe der letzten Jahre beispielsweise immer schwieriger geworden, unvorteilhafte Vorsorgeverträge wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen rückabzuwickeln.

Sie erinnern sich an meinen Blogbeitrag: “Die große Lebensverunsicherung. Run-Off: Lebensversicherer veräußern Altbestände“.

Ein Schalk, wer Böses dabei denkt?

Es scheint einmal mehr der folgende Grundsatz zu gelten:

Der Verdacht ist wohl berechtigt, dass weitere Belastungen der ohnehin schon arg gebeutelten Finanzdienstleistungsunternehmen vermieden werden sollen, um zusätzliche Gefahren für das durch die Nullzinswelt ertragsgeschwächte Geldsystem abzuwenden.

Schlechtes Omen?

Die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung bei der sparkassenseitigen Kündigung von Prämiensparverträgen nährt Befürchtungen.

Nämlich Befürchtungen hinsichtlich der künftigen Abwägung zwischen den Interessen von Verbrauchern und denen der Finanzdienstleister bei einer Fortsetzung oder gar Verschärfung der Niedrigzinspolitik der EZB.

Welche Rechte werden VerbraucherInnen bei Problem mit anderen Anlage- und Vorsorgevehikeln haben? Wie gut werden sie diese durchsetzen können, wenn gesellschaftlich zu befürchten steht, dass Banken, Sparkassen oder Versicherungsunternehmen in die Insolvenz geraten?

Und was bedeutet das nun konkret für Sie?

  • Falls Sie einen in Frage kommenden langfristigen Prämien- oder Vorsorgesparvertrag besitzen und von einer Kündigung betroffen sind, sollten Sie unbedingt Kontakt mit einer Verbraucherschutzzentrale aufnehmen.
  • Eine wertvolle Erstinformation erhalten Sie unter diesem Link auf test.de: https://www.test.de/Praemiensparen-Sparkassen-draengen-Kunden-aus-attraktiven-Vertraegen-5436075-5465678/
  • Ärgern Sie sich nicht, reagieren Sie professionell und unemotional. Bleiben Sie jedoch in der Sache hart und konsequent. Im Zweifelsfall denken Sie an den Satz: „Wir halten uns an unsere Verträge gebunden und erwarten dies auch von Ihnen!“
  • Prüfen Sie die oben genannten „Eckpfeiler“ der aktuellen Rechtsprechung, die kurz wie folgt lauten:
  • Verträge, die feste Laufzeiten oder konkrete Prämienstaffeln enthalten, bieten bei Ihrem Widerstand hohe Erfolgsaussichten.
  • Verträge ohne feste Laufzeiten hingegen nicht.
  • Sind Laufzeiten oder Prämienstaffeln nicht im Vertrag genannt, sondern lediglich in Werbematerialien, so wird es ebenfalls schwierig.
  • Falls Sie von einer Kündigung oder angedrohten Vertragsbeendigung betroffen sind, können Sie die Verbrauchermacht stärken, indem eine Verbraucherzentrale oder test.de informieren. Verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen weiter.

Übrigens: Abgesehen von einer Kündigung, können Sie die Verzinsung Ihres Vertrags nach­rechnen lassen, falls Sie Zweifel daran haben, dass die Zinsen Ihres Prämienspar­vertrags korrekt berechnet wurden.

Das soll sich besonders für langfristige Sparverträge mit variablem Zins und fest vereinbarter Prämienstaffel lohnen, die ab Mitte der 90er-Jahre bis etwa 2004 abgeschlossen wurden, so Andrea Heyer, Referatsleiterin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen kürzlich in einem Interview.

Eine Aktualisierung rund um Kündigung und Zinsberechnung langlaufender Prämiensparverträge der Sparkasse gibt es von mir hier – samt weiterer Hintergründe.

In jedem Falle wünsche ich Ihnen jedoch nicht zu viel unerfreuliche Stunden mit diesem Thema und dass Sie sich dann recht bald wieder schöneren Themen zuwenden können.

Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!

Erschienen am 11. Oktober 2019.
Aktualisierungen eingepflegt am 04. September 2020.

Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä.

6 Gedanken zu „Vom Kunden zum Bettler – Kündigung von Prämiensparverträgen“

  1. Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Walz,
    zunächst bedanken wir uns für die kompetente und übersichtliche Darstellung der relevanten Informationen!
    Wir haben auch Kündigungsschreiben für mehrere Sparverträge (S-Bonus Flex) erhalten und die – kostenpflichtige – Einzelfallberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch genommen. Die Verträge laufen seit 2002 bzw. 2004. Die höchste Prämienstufe nach 15 Jahren wurde also erreicht. Als wesentlicher Punkt wurde uns vom dortigen Experten die „Unbefristung“ unseres Sparvertrags (nicht der Zusatzvereinbarung) genannt, die die Kündigung seitens der Sparkasse erlaubt.
    Konkret haben wir ein Sparbuch/Sparkonto mit einer befristeten Laufzeit („max. 30 Jahre“) der Prämienvereinbarung. Das Sparkonto selbst läuft nach Auslauf der Zusatzvereinbarung als „normales“ Sparkonto und damit unbefristet weiter. Nun scheint wohl der Knackpunkt zu sein: wann ist ein Vertrag befristet? Ist eine maximale Laufzeit der Zusatzvereinbarung auch eine Befristung? Diese Informationen konnten wir bisher nirgendwo finden.
    Kurioserweise führt die Sparkasse nach der Kündigung die entsprechenden Sparkonten NICHT wie ein normales Sparkonto weiter, sondern wir sollen/müssen das Spargeld auf ein weiteres Konto umbuchen, bevor eine reguläre Verfügung stattfinden kann. Das erscheint uns sehr dubios.
    Viele Grüße

    Antworten
    • Liebe Frau Susanne O., besten Dank, dass Sie Ihren „Fall“ und Sachverhalt mit den BlogleserInnen teilen, denn es dient der Sache und dem Verbraucherschutz ganz sicher, wenn möglichst viele Betroffene nachvollziehen können, wie in anderen Fällen entschieden wurde.

      Da ich selbst kein Fachjurist bin, kann ich leider nicht mit einer kompetenten Antwort weiter helfen. Jedoch bin ich hoffnungsfroh, dass sich andere Betroffene oder – noch besser – Fachjuristen mit einer klärenden Information melden.

      Letztlich scheint sich zu bestätigen, dass der Tatbestand einer Befristung zuungunsten der Kunden sehr restriktiv ausgelegt wird.
      Auf alle Fälle kann ich bestätigen, dass die Bandagen rund um solche Fälle immer härter werden.
      Herzliche Grüße und toi, toi, toi, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  2. Danke für die Unterscheidung der verschiedenen Fälle, in denen man sich wehren kann und in denen man es lassen sollte.
    Auch der Link zur Liste ist klasse. i
    Ich reagiere jedoch in einem solchen Fall eher emotional und sage:
    Tschüss Mädel – andere Mütter haben auch hübschre Töchter.

    Antworten
    • Lieber Dirk, das kann man emotional reagieren nennen – dann klingt es wie verletzt oder enttäuscht zu sein. Aber es kann auch, wie Isolde unten schreibt, einfach eine sachlich-folgerichtige Konsequenz sein. Das Ergebnis ist das gleiche: ich bin dann mal weg 😉
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  3. Guten Tag Herr Professor Walz,
    ich bin auch ein Betroffener einer solchen Kündigung. War zeitlebens bei dieser Sparkasse. Meine Eltern übrigens auch.
    Habe den Klageweg vermieden und die Kündigung akzeptiert. Dafür aber meine restlichen Konten auch alle gekündigt und eine neue Hausbankverbindung gesucht.
    Danke für nichts – liebe Sparkasse…

    Antworten
    • Liebe Isolde, eine letztlich konsequente und verständliche Konsequenz… 😉
      Ich denke, dass viele Menschen enttäuscht sind, nach langen Jahren („zeitlebens“) derart behandelt zu werden.
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
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Prof. Dr. Hartmut Walz
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